![Neu im Tierschutzgesetz: Ab 1. April 2016 müssen auch Katzen in]()
BEZIRK WAIDHOFEN. Seit erstem April gilt in Niederösterreich eine Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen. Auch sonst ist kaum etwas so streng reglementiert wie das Leben mit unseren vierbeinigen Lieblingen. Dabei gibt es ein Gewirr von Regeln, die teilweise von Ort zu Ort unterschiedlich sind. Wir haben uns im Bezirk Waidhofen umgehört, welche Regeln wo gelten, und was die Waidhofner von Kastrationspflicht, Leinenzwang und Maulkorb wissen und halten.
Sylvia Bind aus Kollmitzgraben betreibt einen Verein, der Streunerkatzen kastrieren lässt. Sie zwiegespalten, was die Kastrationspflicht betrifft. "Das ist zumindest ein Anfang, aber ich glaube, dass nur ein geringer Prozentsatz der Bauern bereit sein wird wirklich ihre Katzen kastrieren zu lassen." Bind hat vor allem mit Vorurteilen der Landwirte zu kämpfen: "Ich höre immer wieder, dass kastrierte Katzen würden keine Mäuse mehr fangen, das stimmt aber nicht".
Foto: pixabay/surprise – CC0
Kampf gegen Windmühlen
Allein heuer hat Bind schon 20 Katzen kastrieren lassen, aber es gleicht einem Kampf gegen Windmühlen. Pro Wurf kommen bis zu sieben Kätzchen nach, die ohne Betreuung oft leidvoll an Krankheiten zu Grunde gehen. Bind: "Verstehen Sie mich nicht falsch. Jeder soll so viele Katzen haben, wie er will, so lange sie ordentlich gehalten werden. Vielleicht muss erst gestraft werden, bevor sich etwas tut".
Foto: Berger
Bis zu 7.500 Euro
Die Amtstierärzte der Bezirksverwaltungsbehörden kontrollieren die Haltung von Katzen. Bei unkastrierten freilaufenden Katzen wird der Katzenhalter dazu aufgefordert, diese zu kastrieren. Tut er das nicht, droht laut Tierschutzgesetz §...